Am Ende des ersten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Grundschulempfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart das Kind nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt
Gemeinsam mit der Grundschulempfehlung erhalten Sie auch die Halbjahresinformation der Klasse 4.
Welche weiterführende Schulart Ihr Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung verbindlich.
die von Ihnen gewählte Gemeinschaftsschule
Eine Empfehlung für die Gemeinschaftsschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler. Sie ist in den Empfehlungen für die anderen Schularten jeweils enthalten.
Hinweis: Bezogen auf die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler erfüllen sie an der Gemeinschaftsschule die Leistungsanforderungen der Hauptschule, der Realschule oder des Gymnasiums.
Hinweis: Die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie zur Anmeldung nicht vorlegen, wenn das Kind in Baden-Württemberg schulpflichtig ist.
Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Gemeinschaftsschule anmelden.
InformationenzurAnmeldungerhaltenSieaufderHomepageoderimSekretariatderSchule.
DieSchulebestätigtIhnendieAufnahmeschriftlich.
keine
Anmeldetermine für das Schuljahr 2018/2019:
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.05.2017 freigegeben.
Die Informationen werden vom Serviceportal "service-bw" vollständig übernommen und eingelesen. Mit service-BW bietet das Land Baden-Württemberg Unternehmen und Bürgern detaillierte Informationen zu den Dienstleistungen der öffentlichen Hand in allen Lebenslagen. Diese werden laufend aktualisiert und erweitert.
Bürgermeisteramt Schlat
Hauptstraße 2
73114 Schlat
Fon: 07161 987397-0
Fax: 07161 987397-77