Gemeinde Schlat

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Wahlen 2024 - Öffentliche Bekanntmachungen, Links und wichtige Informationen

Am Sonntag, 9. Juni 2024 finden in Schlat folgende Wahlen statt:

  • Europawahl
  • Regionalwahl
  • Kreistagswahl
  • Gemeinderatswahl


Auf dieser Seite werden wir Ihnen alle wichtigen Infotmationen zu den Wahlen bereitstellen.
 

 
 
 

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich,
elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung
beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
 
Beim Aufruf des Links
 
https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag_neu/index?ags=08117043
 
erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
 
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis
übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
 
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den
QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits
hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
 
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Amtsbote zugestellt.
 
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an bettina.rau@schlat einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
 
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden
Kontaktmöglichkeiten: Tel.: 07161/9873970, Mail bettina.rau(@)schlat.de, Fax 07161/98739777

 
 
 

Download Informationsbroschüren

 
 
 

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).“
Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Seh-behindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.

 
 
 

Informationen für Schüler:innen

In diesem Video können Sie erfahren,
 
1. wer wahlberechtigt ist,
2. wo man seine Stimme abgeben kann,
3. wer genau gewählt wird,
4. wie man den oder die Stimmzettel ausfüllt,
5. was kumulieren und panaschieren bedeutet,
6. wann der Stimmzettel ungültig wird und
7. was man ins Wahllokal mitnehmen muss.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie unter: https://www.kommunalwahl-bw.de

 
 

 

Weitere Öffentliche Bekanntmachungen mit PDF Download

 
 

 

Hinweis

Die Inhalte werden von Lisa Rapp gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an Frau Rapp.